Merge branch 'fix-vpn-outgoing-inet-bad'
[libi2ncommon] / LICENSE
CommitLineData
f3311b30
TJ
1Falls nicht anders angegeben steht diese Bibliothek unter dem
2unten stehenden Intranator Software Lizenzvertrag.
3
4Die Bibliothek "libi2ncommon-utils" im "utils" Verzeichnis
5steht unter GPL version 2 + linking exception. Siehe COPYING.GPL
6sowie diesen Text:
7
8*************** Linking exception begin ***************
9As a special exception, if other files instantiate templates or use macros
10or inline functions from this file, or you compile this file and link it
11with other works to produce a work based on this file, this file
12does not by itself cause the resulting work to be covered
13by the GNU General Public License.
14
15However the source code for this file must still be made available
16in accordance with section (3) of the GNU General Public License.
17
18This exception does not invalidate any other reasons why a work based
19on this file might be covered by the GNU General Public License.
20*************** Linking exception end ***************
21
22------------------------------------------------------------------------
d16a8ed2 23WICHTIG - BITTE SORGFÄLTIG LESEN BEVOR SIE DIE SOFTWARE INSTALLIEREN
8844e4ed 24
bf6b07c5 25Intranator Software Lizenzvertrag
d16a8ed2 26
bf6b07c5 27Version 1.2 vom 17.07.2007
d16a8ed2 28
bf6b07c5
GE
29Dieser Lizenzvertrag räumt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an dem von
30der Intra2net AG entwickelten "Intranator System Manager" unter den
31nachfolgenden Lizenzbedingungen ein. Mit der Installation der Software erklären
32Sie sich mit folgenden Lizenzbedingungen einverstanden.
d16a8ed2
TJ
33
34§ 1 Vertragsgegenstand
35
bf6b07c5
GE
361) Die "Intranator Software" besteht aus dem "Intranator System Manager", der
37"Linux Open-Source Distribution" sowie dem Virenscanner. Gegenstand dieses
38Lizenzvertrages ist - vorbehaltlich der Regelung in § 2 dieses Vertrags - nur
39der "Intranator System Manager". Die "Linux Open-Source Distribution" und der
40Virenscanner unterliegen eigenen Lizenzbedingungen, die den entsprechenden
41RPM-Paketen beigefügt sind.
42
432) Der "Intranator System Manager" besteht aus komprimierten Dateien zzgl.
44Installationsprogramm (RPM-Paket), die den lauffähigen Code der von der
45Intra2net AG programmierten Software enthalten. Der "Intranator System Manager"
46wird nicht als Open-Source Software vertrieben. Das Copyright und alle Rechte
47verbleiben bei der Intra2net AG. Die Bestandteile des "Intranator System
48Manager" sind in den RPM Paketen entsprechend gekennzeichnet.
d16a8ed2
TJ
49
50§ 2 andere Lizenzen
51
bf6b07c5
GE
521) Zusammen mit dem "Intranator System Manager" erhalten Sie sowohl einen
53Virenscanner, als auch eine Programmkopie einer "Linux Open-Source
54Distribution". Die Intra2net AG überlässt Ihnen die Programmkopie der "Linux
55Open-Source Distribution" unentgeltlich, weshalb sich eine Haftung der Intra2net
56AG nach §§ 521 ff. BGB richtet und folglich auf Vorsatz oder grobe
57Fahrlässigkeit beschränkt ist.
58
592) Die für eine Benutzung der "Linux Open-Source Distribution" zwingend
60erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Distribution, bekommen
61Sie nicht von der Intra2net AG eingeräumt, sondern direkt von den jeweiligen
62Autoren der entsprechenden Programmteile. Der Umfang Ihrer Nutzungsrechte
63bestimmt sich folglich ausschließlich nach den der "Linux Open-Source
64Distribution" beigefügten Lizenzbedingungen und nicht nach diesem Vertrag.
65
663) Die Lizenzbedingungen, die den Open-Source Programmpaketen von den jeweiligen
67Autoren zugeordneten wurden, sind vom Nutzer bei der Nutzung der gesamten
68"Intranator Software", neben den Vorschriften dieses Lizenzvertrages, im Rahmen
69eines direkten Nutzungsvertrages mit den jeweiligen Softwareherstellers ohne
70Zwischenschaltung der Intra2net AG zu beachten. Die entsprechenden
71Lizenzbedingungen sind in elektronischer Form der zugehörigen Software
72beigefügt.
73
744) Soweit Quelltexte der unentgeltlich überlassenen "Linux Open-Source
75Distribution" der GNU General Public License (GPL) oder der GNU Lesser General
76Public License (LGPL) unterliegen, bietet Ihnen die Intra2net AG (Intra2net AG,
77Mömpelgarder Weg 8, 72072 Tübingen, Deutschland) hiermit an, diese Quelltexte
78gegen einen Selbstkostenersatz von 10,- EUR zzgl. MwSt. und Porto auf CD an Sie
79zu liefern. Dieses Angebot gilt für 3 Jahre ab Auslieferung der Software durch
80Intra2net.
81
825) Soweit innerhalb der überlassenen Programme Libraries genutzt werden, die
83unter der LGPL lizenziert sind, werden diese entweder als shared libraries
84verwendet, oder Sie können - entsprechend der hierfür vorgesehenen Regelungen in
85der LGPL - die jeweiligen Quellen zu den in 4) genannten Konditionen anfordern.
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TJ
86
87§ 3 Installation
88
bf6b07c5
GE
891) Die "Intranator Software" läuft nicht parallel mit anderen Betriebssystemen
90auf einem System. Insbesondere formatiert die "Intranator Software" bei
91Installation die gesamte Festplatte und löscht alle bestehenden Daten.
d16a8ed2
TJ
92
932) Die "Intranator Software" arbeitet nur mit dafür vom Lizenzgeber
bf6b07c5
GE
94freigegebenen Hardwarekomponenten zusammen. Diese sind in der Dokumentation
95sowie auf der Webseite www.intranator.com aufgeführt und werden regelmäßig
96aktualisiert. Der Lizenzgeber hat das Recht, die Freigabe für
97Hardwarekomponenten für zukünftige Versionen zurückzuziehen, z.B. wenn diese von
98zukünftigen Basissystemen nicht mehr mit Gerätetreibern unterstützt werden .
99Alle beim Lizenzgeber registrierten Kunden werden per Email mindestens 3 Monate
100vorher darüber in Kenntnis gesetzt (Abkündigung).
d16a8ed2
TJ
101
102§ 4 Vervielfältigungsrechte und Zugriffsschutz
103
bf6b07c5
GE
1041) Der Lizenznehmer darf einen nicht modifizierten Originaldatenträger beliebig
105vervielfältigen. Lizenzcodes und Lizenzdateien dürfen nicht vervielfältigt
106werden.
d16a8ed2
TJ
107
1082) Eine Vervielfältigung der installierten Programme und Daten ist nur
bf6b07c5
GE
109gestattet, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms
110notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen die Installation des
111Programms vom Originaldatenträger auf den Massenspeicher der eingesetzten
112Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
113
1143) Ist aus Gründen der Datensicherheit oder der Sicherstellung einer schnellen
115Reaktivierung des Computersystems nach einem Totalausfall die turnusmäßige
116Sicherung des gesamten Datenbestands einschließlich der eingesetzten
117Computerprogramme unerlässlich, darf der Lizenznehmer Sicherungskopien in der
118zwingend erforderlichen Anzahl herstellen. Die betreffenden Datenträger sind
119entsprechend zu kennzeichnen. Die Sicherungskopien dürfen nur zu rein
120archivarischen Zwecken verwendet werden.
121
1224) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die
123installierten Programme und Daten durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern.
124Die gelieferten Lizenzcodes sind an einem gegen den unberechtigten Zugriff
125Dritter gesicherten Ort aufzubewahren.
126
1275) Die Mitarbeiter des Lizenznehmers sind nachdrücklich auf die Einhaltung der
128vorliegenden Vertragsbedingungen sowie der Bestimmungen des Urheberrechts
129hinzuweisen.
130
1316) Der Lizenzgeber ist berechtigt, Lizenzcodes bei Verdacht auf Verstoß gegen
132diese Lizenz zu sperren, nachdem der rechtmäßige Eigentümer gegen Vorlage des
133Kaufbelegs kostenfrei einen neuen Lizenzcode ausgestellt bekommen hat oder
134innerhalb von 2 Wochen nach entsprechender Information kein Kaufbeleg vorgelegt
135wird.
d16a8ed2
TJ
136
137§ 5 Nutzungsbeschränkungen
138
bf6b07c5
GE
1391) Der Lizenznehmer darf die Software auf einer ihm zur Verfügung stehenden
140Hardware einsetzen. Wechselt der Lizenznehmer jedoch die Hardware, muss er die
141Software von der bisher verwendeten Hardware löschen.
d16a8ed2 142
bf6b07c5
GE
1432) Ein zeitgleiches Einspeichern, Vorrätighalten oder Benutzen ist nur in der
144Zahl der im Lizenzschein angegebenen Anzahl von Instanzen zulässig. Möchte der
145Lizenznehmer die Software in mehr Instanzen zeitgleich einsetzen, muss er eine
146entsprechende Anzahl von weiteren Lizenzen erwerben.
d16a8ed2 147
bf6b07c5
GE
1483) Der Lizenznehmer muss eine zeitgleiche Mehrfachnutzung über die Anzahl der
149erworbenen Lizenzen hinaus durch Zugriffsschutzmechanismen unterbinden.
d16a8ed2 150
bf6b07c5
GE
1514) Handelt es sich um eine Lizenz mit einer Beschränkung der Benutzeranzahl,
152darf das System nur von der entsprechenden Anzahl an Benutzern genutzt werden.
d16a8ed2 153
bf6b07c5
GE
1545) Die Anzahl der Benutzer errechnet sich aus der Summe der Anzahlen von den im
155Menüpunkt "Benutzermanager" angelegten Benutzer, den Benutzerkonten auf
156Zielservern, die für durch das System weitergeleitete Emails genutzt werden,
157sowie den Benutzern, die nicht im Benutzermanager angelegt sind, aber die
158Möglichkeit haben, den Proxy-Server des Systems zu nutzen.
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TJ
159
160§ 6 Begleitende Dienstleistungen
161
bf6b07c5
GE
1621) Wurde mit der Lizenz das Recht auf zeitlich beschränkte Dienstleistungen
163(z.B. Update-Service) erworben, so beginnt deren Laufzeit mit Eingabe des
164Lizenzcodes, Registrieren der Software oder der Prüfung auf vorhandene Updates.
d16a8ed2 165
bf6b07c5
GE
1662) Wird das Recht auf diese Dienstleistungen verlängert, so beginnt die Laufzeit
167der Verlängerung rückwirkend zum letzten Ablauftermin.
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TJ
168
169§ 7 Evaluationslizenz
170
bf6b07c5
GE
1711) Wurde von einem Endkunden keine Lizenz käuflich erworben, erhält er eine
172Evaluationslizenz, d.h. für 30 Tage das Recht, die "Intranator Software" auf
173einer Hardware zu installieren und zu Testzwecken unter diesen Lizenzbedingungen
174zu nutzen. Mit der Eingabe eines nicht selbst erworbenen Lizenzkeys erlischt die
175Evaluationslizenz sofort.
d16a8ed2 176
bf6b07c5
GE
1772) Die Evaluationslizenz oder eine andere, zeitlich beschränkte Lizenz darf nur
178für den entsprechenden Zeitraum ab Installation genutzt werden. Die verbleibende
179Zeit wird auf der Bedienungsoberfläche der Software angezeigt.
d16a8ed2 180
bf6b07c5
GE
1813) Nach Ablauf dieses Zeitraums stellt die Software die Funktion ein. Der Kunde
182ist dafür verantwortlich, seine Daten rechtzeitig vorher zu sichern.
d16a8ed2 183
bf6b07c5
GE
1844) Eine Evaluationslizenz berechtigt nicht zu Gewährleistungsansprüchen, außer
185wenn etwaige Mängel durch die Intra2net AG vorsätzlich oder grob fahrlässig
186verursacht wurden..
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TJ
187
188§ 8 Dekompilierung und Programmänderungen
189
bf6b07c5
GE
1901) Die Rückübersetzung des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen
191(Dekompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen
192Herstellungsstufen der Software (Reverse-Engineering) einschließlich einer
193Programmänderung sind nur in den nachfolgend genannten Fällen zulässig.
d16a8ed2
TJ
194
1952) Die Zustimmung des Rechtsinhabers ist nicht erforderlich, wenn die
bf6b07c5
GE
196Vervielfältigung des Codes oder die Übersetzung der Codeform unerlässlich ist,
197um entweder a) die Bedingungen der LGPL zu erfüllen oder b) die erforderlichen
198Informationen zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig
199geschaffenen Computerprogramms mit anderen Programmen zu erhalten, sofern
200folgende Bedingungen erfüllt sind:
201
202 1. Die Handlungen werden von dem Lizenznehmer oder von einer anderen zur
203 Verwendung eines Vervielfältigungsstücks des Programms berechtigten Person oder
204 in deren Namen von einer hierzu ermächtigten Person vorgenommen;
205 2. die für die Herstellung der Interoperabilität notwendigen Informationen sind
206 für die in Nummer 1 genannten Personen noch nicht ohne weiteres zugänglich
207 gemacht;
208 3. die Handlungen beschränken sich auf die Teile des ursprünglichen Programms,
209 die zur Herstellung der Interoperabilität notwendig sind.
210
211Bei unter a) und b) genannten derartigen Handlungen gewonnene Informationen
212dürfen nicht
213
214 1. zu anderen Zwecken als zur Herstellung der Interoperabilität des unabhängig
215 geschaffenen Programms verwendet werden,
216 2. an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass dies für die
217 Interoperabilität des unabhängig geschaffenen Programms notwendig ist,
218 3. für die Entwicklung, Herstellung oder Vermarktung eines Programms mit im
219 Wesentlichen ähnlicher Ausdrucksform oder für irgendwelche anderen das
220 Urheberrecht verletzenden Handlungen verwendet werden.
d16a8ed2
TJ
221
2223) Urhebervermerke, Lizenzcodes, Seriennummern sowie sonstige der
bf6b07c5
GE
223Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder
224verändert werden.
d16a8ed2
TJ
225
2264) Wird auf dem System Software installiert, die nicht ausdrücklich vom
227Lizenzgeber dafür freigegeben ist, oder wird die installierte Software
bf6b07c5
GE
228modifiziert, können Gewährleistungs- oder Garantieansprüche nur geltend gemacht
229werden, wenn der Kunde nachweisen kann, dass die Mängel nicht mit den
230Modifikationen in Zusammenhang stehen.
d16a8ed2
TJ
231
232§ 9 Weiterveräußerung und Weitervermietung
233
bf6b07c5
GE
2341) Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Benutzerhandbuchs und
235des sonstigen Begleitmaterials auf Dauer an Dritte veräußern oder verschenken,
236vorausgesetzt der erwerbende Dritte erklärt sich mit der Weitergeltung der
237vorliegenden Vertragsbedingungen auch ihm gegenüber einverstanden. Im Falle der
238Weitergabe muss der Lizenznehmer dem neuen Lizenznehmer sämtliche Programmkopien
239einschließlich gegebenenfalls vorhandener Sicherheitskopien übergeben oder die
240nicht übergebenen Kopien vernichten. Infolge der Weitergabe erlischt das Recht
d16a8ed2
TJ
241des alten Lizenznehmers zur Programmnutzung.
242
2432) Der Lizenznehmer darf die Software einschließlich des Begleitmaterials
244Dritten nicht vermieten.
245
2463) Der Lizenznehmer darf die Software Dritten nicht überlassen, wenn der
bf6b07c5
GE
247begründete Verdacht besteht, der Dritte werde die Vertragsbedingungen verletzen,
248insbesondere unerlaubte Vervielfältigungen herstellen. Dies gilt auch im
249Hinblick auf Mitarbeiter des Lizenznehmers.
d16a8ed2
TJ
250
251§ 10 Gewährleistung
252
bf6b07c5
GE
2531) Mängel der von der Intra2net AG programmierten Software einschließlich
254zugehöriger Unterlagen werden vom Lizenzgeber innerhalb der Gewährleistungsfrist
255von 24 Monaten gegenüber Verbrauchern bzw. 12 Monaten gegenüber Unternehmern ab
256Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Lizenznehmer behoben. Dies
257geschieht nach Wahl des Lizenzgebers durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
d16a8ed2 258
bf6b07c5
GE
2592) Bei einem zweimaligen Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung
260kann der Lizenznehmer Wandelung oder Minderung geltend machen.
d16a8ed2
TJ
261
262§ 11 Haftung
263
bf6b07c5
GE
2641) Für Schäden wegen Rechtsmängeln und Beschaffenheitsgarantien haftet der
265Lizenzgeber unbeschränkt. Die Haftung für anfängliches Unvermögen wird auf das
266Fünffache des Überlassungsentgelts sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren
267Entstehung im Rahmen einer Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden
268muss.
d16a8ed2 269
bf6b07c5
GE
2702) Im Übrigen haftet der Lizenzgeber unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe
271Fahrlässigkeit auch seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
d16a8ed2 272
bf6b07c5
GE
2733) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber nur, sofern eine Pflicht
274verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von
275besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei Verletzung einer Kardinalpflicht
276ist die Haftungsbeschränkung für anfängliches Unvermögen nach Abs. 1 dieser
277Haftungsreglung entsprechend heranzuziehen.
d16a8ed2 278
bf6b07c5
GE
2794) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand
280beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von
281Sicherungskopien eingetreten wäre.
d16a8ed2 282
bf6b07c5
GE
2835) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter des
284Lizenzgebers.
d16a8ed2 285
bf6b07c5 2866) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt (§ 14 ProdHG).
d16a8ed2
TJ
287
2887) Für Mängel zusätzlich installierter Software wird eine Haftung nur bei
bf6b07c5
GE
289Lieferung und Installation durch die Intra2net AG übernommen. Auch dann ist
290diese Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lizenzgebers gemäß § 521
291BGB beschränkt.
d16a8ed2
TJ
292
293§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht
294
2951) Der Lizenznehmer wird die gelieferte Software einschließlich der
bf6b07c5
GE
296Dokumentation innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung untersuchen, insbesondere
297im Hinblick auf die Vollständigkeit der Datenträger und Handbücher sowie der
298Funktionsfähigkeit grundlegender Programmfunktionen. Mängel, die hierbei
299festgestellt werden oder feststellbar sind, müssen dem Lizenzgeber innerhalb
300weiterer 8 Werktage gemeldet werden. Die Mängelrüge muss eine nach Kräften zu
301detaillierende Beschreibung der Mängel beinhalten.
d16a8ed2 302
bf6b07c5
GE
3032) Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht
304feststellbar sind, müssen innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung unter
305Einhaltung der dargelegten Rügeanforderungen gerügt werden.
d16a8ed2 306
bf6b07c5
GE
3073) Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in
308Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
d16a8ed2 309
bf6b07c5 310§ 13 Rücknahmepflicht nach dem ElektroG
d16a8ed2 311
bf6b07c5
GE
312Der Kunde übernimmt die Pflicht, die gelieferte Ware nach Nutzungsbeendigung auf
313eigene Kosten nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß zu entsorgen.
314Insbesondere stellt der Kunde die Intra2net AG von den Verpflichtungen nach § 10
315Abs. 2 ElektroG (Rücknahmepflicht der Hersteller) und damit im Zusammenhang
316stehenden Ansprüchen Dritter frei.
d16a8ed2 317
bf6b07c5 318§ 14 Schriftform
d16a8ed2 319
bf6b07c5
GE
320Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung
321dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und
322Abmachungen sind schriftlich niederzulegen. Werden sie von Vertretern oder
323Hilfspersonen des Lizenzgebers erklärt, sind sie nur dann verbindlich, wenn der
324Lizenzgeber hierfür seine schriftliche Zustimmung erteilt.
d16a8ed2 325
bf6b07c5
GE
326§ 15 Rechtswahl
327
328Die Parteien vereinbaren im Hinblick auf sämtliche Rechtsbeziehungen aus diesem
329Vertragsverhältnis die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter
330Ausschluss des UN-Kaufrechts.
331
332§ 16 Gerichtsstand
d16a8ed2
TJ
333
334Sofern der Lizenznehmer Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs,
335juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
bf6b07c5
GE
336Sondervermögen ist, wird für sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der
337Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses entstehen, Tübingen als Gerichtsstand
338vereinbart.
d16a8ed2 339
bf6b07c5 340§ 17 Schlussbestimmungen
8844e4ed 341
bf6b07c5
GE
342Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
343werden, sind sie so auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte
344wirtschaftliche Zweck in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht
345wird; die übrigen Bestimmungen bleiben davon unberührt. Sinngemäß gilt dies auch
346für ergänzungsbedürftige Lücken.